Jul 15, 2024

Leitfaden zur EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 (EU) 2022/2555

Stichtag ist der 17. Oktober 2024 – sind Sie bereit?

In einer Welt, die zunehmend auf digitale Infrastrukturen angewiesen ist, wird Cybersicherheit auf allen Ebenen der Gesellschaft immer wichtiger. Die neue NIS2-Richtlinie ist eine aktualisierte Version der ersten Cybersicherheitsrichtlinie der EU, der NIS (Network and Information Security)-Richtlinie von 2016, die die schnell fortschreitende Bedrohung der heutigen Cyberkriminalität berücksichtigt. NIS2 trat 2023 in Kraft und wird ab Oktober 2024 für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Das bedeutet, dass relevante EU-Organisationen bis dahin die Einhaltung der Richtlinien sicherstellen müssen, um Strafen zu vermeiden. Erfahren Sie nachstehend mehr, um herauszufinden, ob die Richtlinie fürIhre Organisation gilt und welche Schritte Sie unternehmen sollten, um die NIS2-Anforderungen zu erfüllen.

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Wen betrifft die NIS2-Richtlinie

Die Hauptveränderung seit dem Inkrafttreten der NIS-Richtlinie besteht darin, dass Cyberkriminalität zu einem akuten Problem der nationalen Sicherheit geworden ist und kritische Infrastruktur bedroht. Daher ist es wichtig, dass EU-Organisationen in verschiedenen Sektoren der Gesellschaft die Cybersicherheitsvorschriften einhalten und erhöhen. Die neue NIS2-Verordnung gilt für mittelgrosse und grosse Unternehmen in 18 Sektoren, eine Erweiterung von den bisherigen 8 Sektoren. Die betroffenen Organisationen werden nun in „wesentliche“ und „wichtige“ unterteilt, wobei für die wesentlichen Organisationen strengere Regeln gelten.

Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie hauptsächlich Bereiche wie Energie, Transport, Banken und Gesundheitswesen abdeckte, erweitert NIS2 seinen Geltungsraum auf zusätzliche Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Chemikalien, Lebensmittel und Informations- und Kommunikationsdienste. Siehe Anhang I und II der Richtlinie für eine umfassende Liste der Arten von wesentlichen und wichtigen Organisationen oder finden Sie hier eine Zusammenfassung.

Was beinhaltet die Einhaltung von NIS2?

Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihre Organisation unter die NIS2-Richtlinie fällt, bestehen die nächsten Schritte hauptsächlich aus. die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems Systems für das Management der Informationssicherheit, einschließlich Risikomanagement, Lieferkettensicherheit und Vorfallberichterstattung.

Zunächst muss die aktuelle Cybersicherheitssituation Ihrer Systeme bewertet werden – dabei kann Ihnen ein IT-Sicherheitsaudit von Rheintec helfen. Wir bieten Compliance-Audits und Cybersicherheitsüberprüfungen an, die Ihnen Gewissheit geben, wo die aktuellen Stärken und Schwächen Ihrer Organisation liegen und welche nächsten Schritte zu unternehmen sind.

Spezifische Massnahmen zur Umsetzung von NIS2 in Ihrer Organisation hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine Anforderung der Richtlinie ist kontinuierliches Risikomanagement, das grundlegende Cyberhygienemassnahmen und die Sicherheit von Netzwerken & IT-Systemen umfassen kann. Ein Hauptaugenmerk von NIS2 liegt auf der Aufrechterhaltung der Sicherheit der Lieferkette, was bedeutet, dass auch die Lieferkette auf Schwachstellen bei Drittanbietern überprüft werden muss, die die Geschäftskontinuität beeinträchtigen könnten.

Darüber hinaus wird die Berichterstattung über Cybersicherheitsvorfälle strenger reguliert.

Vorfälle müssen dem nationalen Computer Security Incident Response Team (CSIRT)gemeldet werden – ein erster Bericht innerhalb von 24 Stunden und ein ausführlicherer Bericht innerhalb von 72 Stunden. Dies bedeutet, dass Eskalations-, Untersuchungs- und Entscheidungsprozesse in Ihrer Organisation gut organisiert sein müssen, um den Berichtszeitplan einzuhalten und sicherzustellen, dass geeignete Massnahmen ergriffen werden.

Wie werden die neuen Regeln durchgesetzt?

Überwachung und Durchsetzung sind wichtige Aspekte der NIS2-Richtlinie. Zuständige Behörden können relevante Organisationen durch regelmässige und gezielte Audits, Vor- Ort- und Fernprüfungen sowie Anfragen nach Informationen und Zugriff auf Dokumente oder Beweise beaufsichtigen. Dies sind einige der bedeutendsten Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen. Es gibt auch Sanktionen für Organisationen, die die NIS2-Anforderungen nicht erfüllen, einschließlich verbindlicher Anweisungen, Anordnungen zur Einhaltung der Anforderungen und Verwaltungsgeldstrafen. Dies soll sicherstellen, dass wesentliche und wichtige Organisationen ein ausreichendes Mass an Cybersicherheit aufrechterhalten und die kritische nationale Infrastruktur nicht gefährden.NIS2 fördert auch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Richtlinie verlangt die Einrichtung von CSIRTs auf nationaler und EU-Ebene, um den Informationsaustausch, die Vorfallreaktion und die Koordination von Cybersicherheitsbemühungen zu erleichtern. Durch die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zielt NIS2 darauf ab, die kollektive Fähigkeit der EU zur Erkennung, Reaktion und Eindämmung von Cyberbedrohungen zu verbessern.

Mögliche Strafen und Bussgelder bei Nichteinhaltung der NIS2-Anforderungen

Kennen Sie die potenziellen Konsequenzen, mit denen Organisationen konfrontiert werden, wenn sie die NIS2-Richtlinie nicht einhalten? Für Organisationen, welche die NIS2-Richtlinie nicht einhalten, drohen Bussgelder und Strafen.

Wie kann Rheintec helfen?

Wir helfen Ihnen dabei, die aktuelle Cybersicherheitskonformität und den Compliance-Status Ihrer Organisation durch ein IT-Sicherheitsaudit zu bewerten, das Ihnen einen klaren Überblick über potenzielle Lücken und Schwachstellen gibt. Basierend auf der anfänglichen Bewertung kann in Zusammenarbeit mit Rheintec ein konkreter Aktionsplan erstellt werden, um die NIS2-Anforderungen zu erfüllen.

Durch unsere Secure by Design Architektur und unsere zugehörige Ingenieurkompetenz, ermöglichen wir Ihrer Organisation, die IT-Infrastruktur zu verstärken um erstklassige Sicherheit zu erreichen.

Zusätzlich bieten wir Beratung und Unterstützung an, um Ihr Sicherheitsmanagement zu etablieren oder weiterzuentwickeln und so die Widerstandsfähigkeit Ihrer Organisation gegen Cyberbedrohungen zu gewährleisten.

Da allgemeine Cyberhygiene sowie die damit verbundene Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter ein integraler Bestandteil jedes Systems für die Informationssicherheit ist, und eine spezifische Anforderung von NIS2 sind, bieten wir Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme zur Cybersicherheit an, um Ihr Personal auszubilden undderen Fähigkeit zu verbessern, Cyberbedrohungen effektiv zu erkennen und darauf zu reagieren.

Unsere Dienstleistungen und Lösungen sind auf Ihre Organisation und spezifische Bedürfnisse zugeschnitten, um ein robustes Sicherheitsframework zu etablieren.

In einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt ist Cybersicherheit unerlässlich, um die Stabilität, Sicherheit und den Wohlstand Europas zu gewährleisten. Durch die Erweiterung des Umfangs seines Cybersicherheitsrahmens, die Förderung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Förderung von Innovation und Resilienz legt NIS2 den Grundstein für eine sicherere und widerstandsfähigere digitale Zukunft Europas und bekräftigt das Engagement der EU, die digitale Grenze Europas zu schützen.

Sind Sie bereit für NIS2?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen fit für NIS2 ist und schützen Sie sich vor Cyberbedrohungen – vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Beratung mit unseren Experten.

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